Das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz – was sich für Sie ändert

Der Gesetzgeber hat in diesem Sommer das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, kurz „Spar-Gesetz”. Für Praxen wie unsere läuft es auf eines hinaus: Ein wachsender Teil unserer Arbeit soll künftig gar nicht mehr vergütet werden.

Nach den derzeit vorliegenden Berechnungen wäre in der Frauenheilkunde künftig etwa jeder sechste Behandlungsfall nicht mehr finanziert. Alle Patientinnen darüber hinaus würden wir umsonst behandeln. Hinzu kommt, dass zahlreiche Leistungen, die bisher zusätzlich vergütet wurden – offene Sprechstunde, elektronische Patientenakte, kurzfristige Terminvermittlung – künftig gestrichen oder ins Budget gedrückt werden. Betroffen sind ausdrücklich auch Vorsorgeleistungen: Die Vergütung der Vorsorge soll gedeckelt werden.

Gleichzeitig steigen unsere Kosten weiter: Personal, Miete, Material, Energie. In Zeiten anhaltender Inflation lässt sich unbezahlte Mehrarbeit nicht länger auffangen. Was wir jahrelang stillschweigend mitgetragen haben, ist wirtschaftlich schlicht nicht mehr darstellbar.

Deshalb werden wir spätestens ab Januar unsere Praxisstruktur verändern müssen. Eine Betreuung in der bisherigen Form wird es nicht mehr geben können – wohl aber eine in abgewandelter Form. Was das konkret für Sprechzeiten, Terminvergabe und Leistungsangebot bedeutet, klären wir in den kommenden Wochen und informieren Sie hier und durch Aushang in der Praxis.

Das alles tut uns leid, und wir wissen, dass es Sie trifft. In dieser Sache verbindet uns mehr, als uns trennt: Auch wir wollen, dass Sie weiterhin gut und in Ruhe versorgt werden. Entschieden wird das aber nicht in unserer Praxis, sondern in der Gesundheitspolitik. Wenn Sie sich ärgern – und dafür gibt es guten Grund –, richten Sie Ihren Ärger bitte dorthin, wo er etwas bewirken kann. Wir stehen dabei an Ihrer Seite.

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